Präimplantationsdiagnostik – Weg oder Irrweg?
Im Rahmen der künstlichen Befruchtung können Embryonen auf ihre genetischen Eigenschaften hin untersucht werden. Ist diese „Präimplantationsdiagnostik“ (PID) ein legitimer Weg zur Leidvermeidung bei Paaren, die befürchten, eine Erbkrankheit auf ihre Kinder zu übertragen? Oder beginnt hier die Selektion, die „Aussonderung“ Behinderter?
Durch die gesetzliche Regelung der PID hat das Thema nichts von seiner Brisanz verloren. Was sind die rechtlichen Grundlagen der PID? Welches Menschenbild wird hier deutlich? Wohin geht die weitere Entwicklung?