Betreuungsrecht – Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung
Durch Unfall oder Krankheit kann jeder in eine Lage geraten, in der er Hilfe benötigt und von einem anderen rechtlich vertreten werden muss. Wie kann der einzelne Vorsorge für Situationen der Gebrechlichkeit und Krankheit treffen? Welche rechtlichen Vorgaben sind einzuhalten, wenn man allgemein oder in bestimmten Bereichen nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln?
Neben den Grundzügen des Betreuungsrechts werden die Möglichkeiten der Vorsorge durch Erteilen einer Vorsorgevollmacht und die Abfassung einer Patientenverfügung anschaulich dargestellt. Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Instrumente werden erläutert.
Freiheitsentziehung und freiheitsentziehende Maßnahmen – Rechtsgrundlagen und Probleme
Personen, die sich in einer Einrichtung aufhalten, können in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden, wenn dies zur Vermeidung erheblicher Gesundheitsgefahren notwendig ist. Da zwei Grundrechte – Gesundheit und Freiheit – gegeneinander abgewogen werden müssen, ist jeweils eine gerichtliche Genehmigung erforderlich. Welche Rechtsgrundlagen sind einschlägig, welche Verfahrenvorschriften sind zu beachten? Wie können freiheitsentziehende Maßnahmen vermieden werden?
Freiheitsentziehende Maßnahmen im häuslichen Bereich
Wenn in einem Krankenhaus, Heim oder einer sonstigen Einrichtung freiheitsentziehende Maßnahmen (wie z. B. Bettgitter oder Gurte) angewendet werden, muss eine betreuungsrechtliche Genehmigung eingeholt werden. Bei der Pflege im häuslichen Bereich ist das grundsätzlich nicht notwendig. Je nach Art der Durchführung der Pflege zuhause kann aber trotzdem eine Genehmigung erforderlich sein. Ebenso sind verschiedene rechtliche Bestimmungen zu beachten, auch wenn eine Genehmigung nicht notwendig ist.