Betreuungsrecht

Betreuungsrecht – Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung

Durch Unfall oder Krankheit kann jeder in eine Lage geraten, in der er Hilfe benötigt und von einem anderen rechtlich vertreten werden muss. Wie kann der einzelne Vorsorge für Situationen der Gebrechlichkeit und Krankheit treffen? Welche rechtlichen Vorgaben sind einzuhalten, wenn man allgemein oder in bestimmten Bereichen nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu regeln?

Neben den Grundzügen des Betreuungsrechts werden die Möglichkeiten der Vorsorge durch Erteilen einer Vorsorgevollmacht und die Abfassung einer Patientenverfügung anschaulich dargestellt. Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Instrumente werden erläutert.

Arzt und Betreuer

- Voraussetzungen, Ziele und Probleme der Zusammenarbeit -

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